Rechtliche Betreuung

 

Ist jemand aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage, bestimmte Angelegenheiten zu besorgen, bestellt das Betreuungsgericht gemäß § 1814 BGB einen Betreuer. Dieser vertritt den Betreuten rechtlich im Rahmen des gerichtlich festgelegten Aufgabengebiets. So übernimmt er beispielsweise die behördlichen Angelegenheiten sowie die Vermögenssorge und Gesundheitssorge.

Bundesweit sind für etwa 1,2 Mio. Menschen als rechtliche Betreuer bestellt; in Hamburg werden derzeit etwa 24.000 Menschen rechtlich betreut. Die Betreuung eines Betroffenen soll vorrangig von ehrenamtlich tätigen Personen wahrgenommen werden. Dies können Angehörige, Freunde, Bekannte, aber auch Dritte sein, die nicht notwendigerweise dem unmittelbaren sozialen und familiären Umfeld der Betreuten entstammen.